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01.04.2018, 10:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.04.2018, 20:58 von Isolde Richter.)
Jetzt kommt einmal eine gute Nachricht!
In der Verordnung über den Verkehr zwischen Ärzten und Heilpraktiker vom 1.4.18 (Veröffentlich im Bundesgesetzblatt 08/15) wurde festgelegt:
Heilpraktiker können Ärzten Weisungen zur Durchführung bestimmter Untersuchungen erteilen.
So kann nun z.B. ein Heilpraktiker einen Röntgenarzt auffordern, ein bestimmtes Röntgenbild anzufertigen, dass er für seine Diagnosestellung benötigt. Der Röntgenarzt kann das dann nicht ablehenen. Oder er kann den Patienten in die Klinik schicken und dort ein MRT oder CT machen lassen. Oder er kann den Arzt auffordern, bestimmte Blutuntersuchungen durchzuführen, die er braucht.
Dazu gibt der HP dem Patienten eine schriftliche Auflistung der Parameter mit, die er benötigt. Großer Vorteil ist, dass nun der Patient diese Untersuchungen nicht mehr selbst bezahlen muss, sondern von der Kasse erstattet bekommt.
Was sagt ihr dazu? Ist das nicht toll? Was wohl die Ärzte dazu sagen werden?