die Frage, ob Du dein ozapftes Blut auch von einem Labor untersuchen lassen kannst, ist weniger ein Rechtsproblem, als eher ein praktisches Problem.
Rechtlich kann ich das Einschicken des Blutes Auch noch unter “Üben“ einstufen, zumal die neue Richtlinie des Bundes für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter Punkt 1.6.1 als Überprüfungsanforderung festgelegt: „die antragstellenden Person ist in der Lage, ärztliche Befunde und Befunde anderer Berufsgruppen einschließlich der in den Befunden enthaltenen Laborwerte zu verstehen, zu bewerten und diese Bewertung im Rahmen der eigenen Berufsausübung angemessen zu berücksichtigen“.
Da auch die neuen Richtlinien des Bundes keine „schulische“ Ausbildung vorschreibt ist auch die eigenverantwortliche und selbstständige Vorbereitung für die Heilpraktikerüberprüfung nach wie vor möglich. Das Lesen, Auswerten und Bewerten von Laborberichte gehört jedoch auch zu den geforderten Kenntnissen und Fähigkeiten, die gelernt und praktisch geübt werden müssen.
Wie weit die zu konsultieren Labore spezielle Anforderungen stellen (siehe Beitrag von Silke), kann ich nicht beurteilen, da ich hier keine praktischen Kenntnisse habe.
Vorschlag: einfach mal bei einem Labor anfragen oder (Vorschlag Silke) das Blut über einen Heilpraktiker oder Arzt an das Labor übermitteln.
GlG
Horst