Zitat:Kann ich das ( Beraterin) als Freiberufler ( ohne Mehrwertsteuer ) anmelden, oder muss
ich ein Gewerbe anmelden (mit Mehrwertsteuer ).?
Dein zuständiges Finanzamt kann entscheiden, wie du eingestuft wirst, wenn du eine beratende aber nicht heilberufliche Praxis führst. In den meisten Fällen wird dies als Gewerbe eingestuft und du musst einen Gewerbeschein beantragen bei deiner zuständigen Gemeinde.
Je nach Umsatzvolumen kann das als Kleinunternehmerin laufen. Ich empfehle grundsätzlich in den Praxisgründungskursen auch einen Steuerberater zu haben.
Spätestens dann, wenn aufgrund der Einkünfte regelmäßige und fristgerechte Umsatzsteuer vorausbezahlt werden muss.
Zitat:Und wie sieht es aus , wenn ich zusetzlich Nahrungsergänzungsmittel verkaufe .
Dies ist immer als gewerblich zu betrachten und du braucht einen Gewerbeschein.
Zitat:Muss ich dann eine extra Rechnung schreiben ( wahrscheinlich wegen Mehrwertsteuer )?
Wird deine Beratung auch gewerblich eingestuft kannst du mit einem Nummernkreis und Konto arbeiten.
Bist du freiberuflich ( vielleicht mal als HP oder HPP) und hast ein Gewerbe muss dies getrennt gebucht werden und die Rechnungsnummern unterschiedlich getrennt fortlaufend.
Viel ERFOLG und alles Gute!