Genau wie Silke schreibt habe ich mich den Beratern angenommen.
Nun bereits seit vier Jahren gibt es das Seminar Erfolgreich in der Beraterpraxis.
Du musst Dich zunächst als Berater überhaupt nicht bei dem Gesundheitsamt anmelden.
Es reicht sich dort anzumelden, wenn Du HP bist. Vorher macht es keinen Sinn.
Bei den meisten Gesundheitsämtern wirst Du sowieso als Berater nicht angenommen.
Wichtig ist die Gewerbeanmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Da musst Du Dir im Vorfeld überlegen, was Du wirklich anbieten magst.
Denkst Du daran, beispielsweise noch Tees oder Aromaöle zu verkaufen, dann sollte das unbedingt darin festgeschrieben werden.
Denn jede Änderung, die Du dann beantragst, verursacht Kosten.
Dann musst Du natürlich das Finanzamt verständigen. Falls Du mit dem steuerlichen Erfassungsbogen Schwierigkeiten hast,
solltest Du einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Denn hier muss mit den geplanten unternehmerischen Gewinn
gerechnet werden. Daraus ergeben sich im Normalfall die eventuellen Vorauszahlungen für Einkommen- und Gewerbesteuer.
Nicht vergessen darfst Du die notwendigen Versicherungen.
Zwingend ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Da solltest Du unbedingt alle Tätigkeiten mitgegeben, damit es später zu keinen Problemen kommt.
Wenn Du beispielsweise Wanderungen oder Kneipp-Anwendungen anbieten möchtest, dann sollte das dort auch festgeschrieben sein.
Eventuell ist es auch notwendig eine Praxisinhaltsversicherung und eine Praxisunterbrechungsversicherung abzuschließen.
Denke auch an Deine eigene Unfallversicherung mit einer eventuell erhöhten Gliedertaxe.
Ich möchte Dir auch raten mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufzunehmen und Dich dort anzumelden.
Die Anmeldung dort ist für Einzelunternehmen kostenlos.
Dann hast Du alle Dinge auch genauso vorbereitet, um später Deine HP-Praxis zu eröffnen.
So, wie Silke es auch schon schrieb.
Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Gudrun
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee