ich werde auch ein Praxis in Bayern anmelden und mein Gespräch mit dem Herrn im GA verlief sehr sehr freundlich und auch
hilfsbereit. Ich habe gesagt, dass ich momentan noch nicht invasiv arbeiten möchte, könnte es mir aber vorstellen, ob ich es
dann nochmals nachmelden muss, da meinte er nein, dass müsste ich nicht.
Was die Haftpflicht betrifft, bei meiner ist es so, dass die Heilpraktikertätigkeit mit allem versichert ist, was ein Heilpraktiker
anwenden darf, es soll natürlich gelernt sein und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden.
Also, wenn ich dann die Ohrakupunktur dazu nehme, wäre das auch mit versichert ohne das ich es nochmals nachmelden
muss.
Die Chiropraktik die ist allerdings ausgeschlossen in meinem Tarif, aber das biete ich eh nicht an.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Alles Gute fürs neue Jahr und weiterhin viel Erfolg
Simone