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Ob ein Arzt für eine bestimmte Stadt oder Region zugelassen wird, entscheidet meines Wissens die GKV (bin mir aber nicht sicher). So wird verhindert, dass es z.B. nur einen Allgemeinarzt, aber zehn HNO-Ärzte an einem Ort gibt.
Der Arzt braucht eine Anmeldung beim Finanzamt, einen Eintrag ins Ärzteregister, eine Meldung ans Gesundheitsamt. U. U. wird noch eine Anmeldung beim TÜV gebraucht, je nacchdem, mit welchen Geräten er praktiziert.
Natürlich braucht er entsprecchende Räume und einen gültigen Mietvertrag.
Gabi
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