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30.01.2019, 18:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2019, 18:55 von Silke Uhlendahl.)
Liebe Irina, du bist völlig frei in der Honorarstellung, wenn du es VORHER mit den Patienten besprochen hast ( schriftliche Vereinbarung)!
Alle die PKV versichert sind möchten natürlich am liebsten alles nach GeBüH.
Was steht in deiner Vereinbarung?
Aber nicht zu bezahlen, weil du "falsch abgerechnet hast" ist wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt nicht OK und du solltest ihr eine Zahlungserinnerung senden und dann eine Mahnung - allerdings bist du diese Patientin dann wohl los...wobei man sich ja fast fragt ob das nicht das Beste wäre, wenn Sie dir Vorwürfe macht!