Etwas anderes wäre es, wenn die Symptome so sind, dass man die Erkrankung hätte erkennen müssen.
Dann würde die Frage auftauchen, ob der HP vielleicht doch eine "Gefahr für die Volksgesundheit" ist und die Angelegenheit würde vor den Gutachterausschuss gehen, damit geprüft wird, ob evtl. der Erlaubnisschein zur Ausübung der Heilkunde wieder entzogen wird.
Und noch mal etwas anderes wäre es, wenn die Symptome so waren, dass man die Erkrankung hätte leicht erkennen können, der HP hat aber trotzdem behandelt und der Patient ist gestorben, weil er verschreibungspflichtige Medikamende, die hätten eingenommen werden müssen, nicht bekommen hat. In diesem Fall wird nicht nur der Erlaubnisschein entzogen, sondern der HP wird auch schadensersatzpflichtig.