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(14.04.2019, 12:27)eva-e schrieb: versteh ich das richtig, wenn ich mir nicht sicher bin ob der Patient noch selbstbestimmt handeln kann/darf und evtl. älter als 70 Jahre ist.........sollte ich lieber nichts unternehmen.....auch nicht mit der Anamnese beginnen.....das stelle ich mir ziemlich schwierig vor.....danke Marlene für solch einen Fall
Dankeschön.
Erstmal hier zu:
Wenn es so ist, dass die Patienten einen gesetzlichen Betreuer hat, dann DARF man gar nicht handeln ohne Einverständnis des gesetzlichen Betreuers. Gibt dieser sein Einverständnis dann arbeitet man ganz normal. Also ist das keine Frage von "sollte", sondern es läge wirklich bis zum Einverständnis ein Verbot vor..