(21.07.2019, 12:11)Claudia64 schrieb: Da bin ich nun ein bisschen in der Zwickmühle, denn in der TCM sieht man das alles ein bisschen anders und würde hier vorrangig die Milz (das Verdauungssystem) und das WeiQi (Abwehr) unterstützen. Und da Milz-tonisierende Ernährung bei vorliegender Milzschwäche nicht mit den westlichen DGE-Regeln übereinstimmt und man in der TCM davon ausgeht, dass durch solche Entgiftungskuren die schwache Milz nur noch weiter geschwächt würde, müsste ich mich in der Prüfung zurückhalten, um keine Diskussionen vom Zaun zu brechen...
Also nein, da hätte ich deinen ausführlichen Empfehlungen nichts hinzuzufügen![]()
![]()
Und ich stelle gerade fest, dass ich mir am besten zusätzlich zu den schulmedizinischen Therapien am besten für die Prüfung auch noch die gängigen naturheilkundlichen Alternativen "draufschaffen" muss.
Oder könnte ich sagen, dass ich mich in der TCM-Ausbildung befinde und daher bisher noch wenig zu den allgemeinen Naturheilkunde-Empfehlungen weiß (weil einfach meine Energie nicht reicht, alles gleichzeitig zu lernen)?
LG Claudia
Naja du könntest aus deiner Sicht, also aus Sicht der TCM argumentieren. Du könntest formulieren:
Da ich mich auf die TCM spezialisiere würde die Symptomatik und Chronifizierung der Vaginalmykose auf eine Abwehrschwäche hindeuten.
In diesem Fall empfehle ich eine Stärkung der Milz , da diese mit dem Verdauungstrakt korreliert sowie des Wei-Qi als Stärkung des Abwehrsystems.
Hierzu führe ich x Akupunkturbehandlungen unter Einhaltung der Hygienevorschriften durch. Dazu verwende ich zertifizierte Medizinprodukte in Form von Einmalnadeln. Die Entsorgung nach der Behandlung erfolgt fachgerecht.
Als begleitende Maßnahme empfehle ich eine ...-Ernährung (sorry so tief steck ich in der TCM noch nicht drin).

Verstehst du was ich meine?! Ich glaube es ist eigentlich egal welchen naturheilkundlichen Ansatz man wählt. Es sollte nur eine nachvollziehbare und in sich schlüssige Argumentation sein und hin und wieder Verweise auf fachgerechte Durchführung.
Aber Marlene darf mich gern korrigieren wenn ich was falsch verstehe
