zwecks Abrechnung als ( Voll-) HP benötigst du zur Abrechnung zum heutigen Zeitpunkt k e i n e n Zertifikatsnachweis.
Ein Nachweis/Zertifikat wird dann wichtig, wenn es im Falle eines Schadens zu einem Prozess käme ( was unwahrscheinlich ist, wenn du lege artis arbeitest) kann ein Zertifikat als Grundlage für den Richter von Belang sein. Hier ist dann die Ausbildungsqualität wichtig.
Bei HPPs werden teilweise Nachweise gefordert von den PKVen. Ob dies juristisch erlaubt ist müsste ein Jurist klären.