ich wiederhole vor anstehender mündlicher Prüfung nochmal meine Unterlagen und bin da auf unterschiedliche Aussagen zur Zwangseinweisung gestoßen:
Hier in Bayern hat man bei akuter Selbst/Fremdgefährdung (wegen psychischer Erkrankung etc.)
wohl direkt die Polizei zu kontaktieren.
Soweit so gut ...
Nun lese ich aber in einem anderen Buch, dass für eine Zwangseinweisung ja ein ärztliches Gutachten benötigt wird und deswegen auch immer der Notarzt kommt (?).
Und dass es psychologisch besser wäre, wenn der Notarzt noch vor der Polizei eintrifft.
Ich habe schon viel gegoogelt, aber ich finde im Internet überhaupt keine Informationen darüber
...Bedeutet dies etwa, dass ich im Notfall nicht nur die Polizei, sondern auch den Notarzt anrufen soll???
Oder ist das mit dem Notarzt nur optional, und das ärztliche Attest wird vom untersuchenden Arzt in der psychiatrischen Klinik erstellt?
Weiß jemand einen Rat für mich und meine Verwirrung ?!?
Bin sehr verwirrt, was die korrekte Antwort in der mündlichen Prüfung wäre.
Liebe Grüße!