Hallo Inna,
ich habe dir einen Link beigefügt, der dir bestimmt bei deiner Frage weiterhilft, ob ein Notarzt oder die Polizei bei psychisch Kranken zu verständigen wäre.
Die Polizei ist bei Gefahr im Verzug grundsätzlich dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren oder bereits eingetretene Störungen zu beseitigen.
Stell dir hierzu ein mögliches Szenario vor, die psychisch kranke Person würde ein Messer unverhofft zücken und den Notarzt oder andere Beteiligten damit bedrohen, oder sogar damit verletzen. Dann ist die Polizei dafür zuständig, diese drohende Gefahr abzuwehren. Folglich ist es sehr zu empfehlen, die Polizei zu rufen, damit diese Gefahren abwehren kann, die ggf. von psychisch Kranken ausgegehen können.
Wenn die Polizei die Situation unter Kontrolle hat, spricht natürlich nichts dagegen, anschließend einen Arzt und die andere zuständigen Stellen hinzuziehen. Das macht die Polizei dann von sich aus und ist auch gesetzlich vorgeschrieben (siehe beigefügten Link).
Das mit dem Notarzt ist also "nur optional" und das ärztliche Attest wird im Normalfall vom untersuchenden Arzt in der psychiatrischen Klinik erstellt.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Prüfung und hoffe ich konnte dir zu der Frage behilflich sein.
Lieben Gruß
Michael