vielen Dank für deine ausführliche Info! Allgemein zu wissen, wie die Polizei das handhabt finde ich auch sehr interessant. Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen
Ich habe mir das PDF gerade durchgelesen und beschäftige mich da grad noch tiefer mit diesem Themengebiet.
Und wie das so ist, tauchen immer mehr Fragen auf
1) Es heißt ja z.B auch, dass aufgrund von Sucht und Fremd/Selbst-Gefährdung eine Unterbringung möglich ist.
Da habe ich mich gefragt, woher denn der Polizist denn weiß, dass eine Sucht vorliegt, wenn jemand zum Beispiel schwer alkoholisiert andere Menschen bedroht?
Muss da denn da bereits eine Diagnose vorliegen? Oder muss in dem Fall "nur" die öffentliche Ordnung bedroht sein? Fällt häusliche Gewalt in Kombination mit Sucht überhaupt darunter?
Dazu fällt mir ein, dass ich selbst einmal in eine Situation hinzugekommen bin, in der ein Mann seine Partnerin mit Baby mit einem Spaten angegriffen hat und auch wirres Zeug geredet hat, ...versucht hat Türen einzutreten, Gewalt angedroht hat...
Dieser Mann hat wohl täglich hohe Mengen von Alkohol konsumiert, sodass absolut von einer Sucht auszugehen ist, selbst wenn er noch nie in Behandlung war.
In jedem Fall wurde die Polizei verständigt. Der Polizist sagte, dass eine Unterbringung nicht in Frage kommt. Sie haben ihn für einen Tag in Gewahrsam genommen und dann wieder nach Hause zu seiner Partnerin geschickt, die dann natürlich flüchten musste.
2) Eine weitere Frage, die aufgetaucht ist, wäre, ob der Richter jeden vorläufig eingewiesenen Patienten persönlich in der Klinik besucht? Wäre das nicht ein Vollzeit-Job?
Ist das wirklich die gängie Praxis oder verlässt sich der Richter in manchen Fällen auch einfach nur auf das ärztliche Gutachten bei seiner Entscheidung?
Vielen Dank auf jeden Fall an alle, für eure bereits so hilfreichen Tipps