Auf deine Frage gibt es keine eindeutige Antwort, da es keine Stelle gibt, die so etwas allgemeingültig regelt.
Das wichtigste ist in diesen Fällen der GESUNDE MENSCHENVERSTAND. Das heißt, du musst überlegen, was ist genau im EINZELFALL passiert und wo könnte es zu einer Ansteckung gekommen sein.
Heute ist es durch Corona ja so, dass so ein Szenario nicht mehr vorstellbar ist. Jemand mit Masern, Influenza ... hat ja grippale Beschwerden und darf von daher das Wartezimmer gar nicht mehr betreten. Und ansonsten musst du überlegen: Um welche Erkrankung handelt es sich? Wie wird diese übertragen - durch Anhusten, Schmierinfektion ... Hat der Patient die Toilette aufgesucht (wichtig bei fäkal-oraler Ansteckung) - saß er im Wartezimmer nah bei einem anderen Patienten?
Bei Verdacht z.B. auf Influenza oder Corona muss das Gesundheitsamt nicht nur über den vermutlich Infizierten informiert werden, sondern auch über die Kontaktpersonen im Wartezimmer, damit eine Nachverfolgung möglich ist und die Kontaktpersonen getestet werden können.