Auch schon die Eigenblutherapie mit unverändertem - also entnommenen und direkt wieder injiziertem Blut ist verboten seit 2019 - obwohl man da ja eigentlich nicht von einer Blutzubereitung besprechen kann.
Wenn irgendetwas zugesetzt wird, handelt es sich definitiv um eine Zubereitung und das ist verboten.
Das Verbot leitet sich aus Änderungen im Arzneimittelgesetz und Tranfusionsgesetz ab, diese Änderungen dort führen zum Arztvorbehalt.
Im Moment gibt es verschiedene Klagen einzelner HPs und Verbänden...mal sehen...
Ganz herzlich
Marlene