nach meinem Wissen musst Du eine Tätigkeit als HP immer anmelden und versichern.
Die Frage wird ausserdem sein, was Deine Aufgaben als Gesundheitsmanagerin sind.
Sind diese nicht über das Arbeitsverhältnis abgedeckt, würde ich dies anmelden, dementsprechend versichern und natürlich auch abrechnen.
Massagen kann man auch über ein Kleingewerbe anmelden und abrechnen. Dies sind dann allerdings auch keine medizinisch notwendigen Behandlungen
(Achtung bei Ausübung während Corona) und auch nicht nach GebüH abrechenbar.
Versichern würde ich auch hier meine Tätigkeit.
Viele Grüße
Silke