Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Heilpraktiker als betrieblicher Gesundheitsmanager
#1
Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann:

Wenn man eine Anstellung als betrieblicher Gesundheitsmanager in einem Unternehmen bekommt und eine Zulassung als HP hat, darf man dann (natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber) die Mitarbeiter auch naturheilkundlich behandeln (Massagen, Akupunktur etc.)? Falls ja: Muss man das dann als HP-Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden? Wie sieht es mit der Haftung aus? Als Angestellter müsste man ja eigentlich keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen...

Danke und liebe Grüße

Mona
Antworten Zitieren
#2
Hallo Mona,

nach meinem Wissen musst Du eine Tätigkeit als HP immer anmelden und versichern.
Die Frage wird ausserdem sein, was Deine Aufgaben als Gesundheitsmanagerin sind.
Sind diese nicht über das Arbeitsverhältnis abgedeckt, würde ich dies anmelden, dementsprechend versichern und natürlich auch abrechnen.

Massagen kann man auch über ein Kleingewerbe anmelden und abrechnen. Dies sind dann allerdings auch keine medizinisch notwendigen Behandlungen
(Achtung bei Ausübung während Corona) und auch nicht nach GebüH abrechenbar.
Versichern würde ich auch hier meine Tätigkeit.

Viele Grüße

Silke
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Als Heilpraktiker in der Schweiz arbeiten Horst 7 20.078 13.12.2023, 19:04
Letzter Beitrag: Paulo
  Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker Horst 6 3.201 24.06.2023, 07:50
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Schnelltests zu Covid und Aids durch Heilpraktiker Horst 0 1.307 27.07.2021, 15:10
Letzter Beitrag: Horst
  Deutscher Beamter und Schweizer Heilpraktiker(-Rechnung) utokai 2 1.547 17.02.2021, 06:46
Letzter Beitrag: utokai
  Verkauf von Produkten als Heilpraktiker? Jorik 4 2.978 03.10.2020, 09:24
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: