Ich bin ein deutscher Beamter, beihilfeberechtigt plus PKV (private Krankenversicherung) und ich lebe im Zollgrenzgebiet ganz dicht an der Schweizer Grenze. Ein Kollege (selbst Schweizer, er wohnt auch in der Schweiz) hat mir seinen (Schweizer) "Naturheilpraktiker" empfohlen (im Kanton Appenzell Ausserrhoden), dieser hat ein "eidgenössisches Diplom in Ayurveda Medizin".
Wenn ich diesen HP nun konsultiere, wird meine deutsche Behilfe und die deutsche PKV mir dessen Rechnung erstatten?
In den AGB der PKV steht: " ... niedergelassene approbierte Ärzte ... Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes ..." - gibt es so etwas wie einen bilaterale Vereinbarung zwischen D und CH, dass die HP-Ausbildungen gleichwertig/anerkannt sind/werden ?
Oder gibt es andere Wege, die Beihilfe und die PKV dazu zu bewegen, die Rechnung eines CH-HP zu erstatten?
Für eine Antwort vorab herzlichen Dank!