die Berufsbezeichnung (auch auf dem Praxisschild) für Heilpraktiker*innen richtet sich zunächst nach § 1 Abs. 2 HeilprG). Hiernach ist zwingend die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker*in" zu verwenden.
Bei sektoralen Heilpraktikern*innen (z.B. HPP) muss die Einschränkung auf das jeweilige Betätigungsgebiet deutlich beigefügt werden.
Wie dies zu formulieren ist, da sind sich die Bundesländer noch nicht einig geworden.
Überwiegend werden folgende Formulierungen akzeptiert:
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" (z.B. Bayern)
oder
- Heilpraktiker*in auf dem Gebiet der Psychotherapie" (z.B. Sachsen).
Keinesfalls darf die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut*in" verwendet werden, da diese Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist (§ 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz).
Welche Bezeichnung in Deinem Bundesland akzeptiert wird, erfährst Du bei dem für Deine Praxis zuständigen Gesundheitsamt.
Liebe Grüße
Horst