das ist eine interessante und hochaktuelle Frage.
Im Zivilrecht gibt es den Grundsatz der "guten Sitten". Wenn ein Vertrag gegen die guten Sitten verstößt, kann er unwirksam oder rechtswidrig sein. Das ist ja Horsts ökologische Nische.
Ich würde mich daran orientieren. Man muss nicht alles aushalten . Auch die Schule hat ein Profil, das es wert ist, gewahrt zu bleiben.
Heilung erfolgt aus der Mitte, wenngleich die Grenze so manches Mal Einsicht bringt.
Insofern wird das wohl eine Gradwanderung sein. Aber ich denke, wir sind uns alle einig, dass es Grenzen gibt. Diese würde ich im Bereich der guten Sitten verorten und vor den Hintergrund dessen stellen, was Du und Dein Team sich als Bild in der Außenwirkung der Schule und für die Nutzerinnen und Nutzer, Kolleginnen und Kollegen in der Innenwirkung vorstellen und das auch gewährleistet, dass wir weiterhin so erfolgreich zusammen arbeiten können.
Soweit mein Beitrag zu dieser Frage.
Liebe Grüße
Manfred