Hier nun meine Auflösung:
Aussage 2 ist richtig.
Zu 1) Mononukleose und Ornithose stehen nicht im § 6, sondern die Krankheitserreger stehen im § 7.
zu 3) Richtig wäre, dass dies im § 24 steht.
Zu 4) Im § 34 geht es darum, wer nicht in „Gemeinschaftseinrichtungen“ arbeiten darf. Nämlich: „Personen, die an Borkenflechte, Krätze, Scharlach und §6 erkrankt oder dessen verdächtigt sind oder verlaust sind.“
zu 5) Nicht alle im §7 müssen namentlich gemeldet werden. „Nicht namentlich zu melden sind: HIV, Plasmodium species, Toxoplasma gondii, Treponema pallidium, Echinococcus species und Neisseria gonorrhoeae.“