In den sozialen Medien psychische Krankheiten zu erklären im Sinne der Vorstellung von generellen Krankheitsbildern und -syndromen (z.B. Darstellung nach ICG-11) erscheint mir problemlos möglich, soweit diese Krankheitsbilder nicht auf eine bestimmte Person zugeschnitten sind. Soweit sie sich auf eine konkrete Person beziehen, können sie als eine (Fern-)Diagnose (Feststellen von Krankheiten i.S.v. § 1 Abs. 2 HeilprG) gedeutet werden, was Ärzten und HPs vorbehalten ist. Eine Aufzählung mehrerer möglicher Krankheitsbilder (z.B. durch eine Schilderung einer Person im sozialen Medium von eigenen Malessen) sollte daher nur insoweit beantwortet werden, als mehrere mögliche Krankheitsbilder aufgezählt werden, deren Zutreffen jedoch nur von einem berufenen Therapeuten abgeklärt werden könnten.
Nicht klar ist mit die Frage insoweit, als du "ein Profil erstellen" möchtest. Was meinst du damit?
Ganz liebe Grüße
Horst