das ist sehr gut, dass du diese Frage hier einstellst. Das gibt mir Gelegenheit, kurz auf den rechtlichen Aspekt der Frage einzugehen, denn das ist sicher auch für andere interessant.
Als Beraterin ist es dir nicht erlaubt Krankheiten wie Nahrungsmittelallergien, Nahrungsunverträglichkeiten und Dysbiose (auch das ist ein Symptom) zu behandeln. Krankheiten dürfen nur der Arzt und der HP behandeln. Ein Berater darf in der Prophylaxe tätig werden und helfen, solche Störungen zu vermeiden.
Du darfst als Beraterin aber z.B. Kurse oder Infoabende zu solchen Themen abhalten und ALLGEMEIN darüber referieren, Zeitungsartikel oder Bücher schreiben und so z.B. einen Vortrag halten "Was kann man bei Nahrungsmittelallergien und Nahrungsunverträglichkeiten machen?" Du darfst aber nicht, davon Betroffene behandeln. Damit würdest du gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen und das kann ernste Folgen haben.
Du darfst also als Beraterin solche Störungen nicht behandeln, trotzdem ist es gut, wenn du dazu alles Wichtige weißt.
Gudrun als HP wird sicherlich noch etwas Inhaltliches zu deiner Frage schreiben.