ich habe mich gerade damit befasst, wie weit wir als angehende PB im Bereich der Psychosomatik arbeiten dürfen und werfe das Thema mal in diese Runde.
Z.B. Gastritis bei Dauerstress.
wenn wir den Klienten natürlich lösungsorientiert in Richtung ..wie gehe ich besser mit Stress um führen, werden sich auch die psychosomatische Beschwerden, wie z.B Gastritis bessern...evtl, wenn es daher kommt...und es von einem Mediziner abgeklärt wurde.
Hat daher jemand eine Info ...wir helfen in unserem Rahmen, und dadurch tritt Besserung ein, aber wir dürfen nicht auf unserem Praxisschild schreiben, Lebensberatung bei psychosomatischen Beschwerden?.
Was meint ihr?
Es geht hauptsächlich um die rechtliche Lage, wo überschreite ich meine Kompetenzen.
Liebe Grüße und einen stimmigen 3. Advent.
Michaela