normalerweise müsste das gehen, du musst dann beim der Baurechtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Außerdem gibt es einige Auflagen, die die Praxisräume erfüllen müssen. Das hängt z.B davon ab, ob du invasiv arbeiten möchtest, ob du Mitarbeiter einstellst etc. Das erfragst du am Besten auch beim zuständigen Ordnunungsamt bzw. Gesundheitsamt.
Du musst dich auch danach erkundigen, wie viele Stellplätze du zur Verfügung stellen musst, wenn du eine reine Bestellpraxis machst sind das weniger, als wenn die Patienten aufs Geradewohl während der Sprechzeiten zu dir kommenn.
Eine Praxis darf auf jeden Fall in einem allgemeinen Wohngebiet, einen Kern- oder Gewerbegebiet eröffnet werden.
Es gibt allerdings auch reine Wohngebiete und dazu habe ich unterschiedliche Meinungen gefunden. Da die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aber möglichst flächtendeckend sein soll, wird auch im reinen Wohngebiet öfter eine Praxis erlaubt.
Du kannst dir ja mal den Link anschauen.
http://www.bau-rat.de/3000_erlaeuterunge...ebiet.html
Diese Angaben zur Praxis sind ohne Gewähr, im konkreten Fall also bei den zuständigen Ämtern nachfragen.
Lg,
Sonja