damit haben wir diesen Fall auch geknackt. Leider wurde ein vorstehender Beitrag gelöscht. Deshalb fasse ich hier abschließend zusammen:
Es handelt sich um einen "begründeten Verdacht" auf Gonorrhoe:
Zwar sind 80 bis 90 % der Harnblasenentzündungen durch nitrit-bildende Keime (v.a. Escherichtia choli) verursacht. Da im vorliegenden Fall im Urin Leukozyten enthalten sind und der Urin basisch ist, weist dies auf ein infektiöses Geschehen hin, das durch einen nicht-nitritbildenen Keim verursacht wird.
Durch den Leukozytennachweis scheidet als Ursache die Reizblase aus.
Da der HP keinen Erregernachweis führen darf, muss er den Patienten an den Arzt verweisen.
Behandeln darf der HP überhaupt nicht, also auch nicht begleitend zum Arzt!
Bei Gonorrhoe ist jede Form der Behandlung nach § 24 IfSG untersagt. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen §24 kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Wird die Behandlung nur aus Fahrlässigkeit durchgeführt, ist sie nicht strafbar.
Das nächste Diagnoserätsel kommt am Mittwoch. Vorher bitte noch das Diagnoserätsel "lustloses Kind" zu Ende auflösen und die Therapievorschläge für Psoriasis (Diagnoserätsel Haut) ergänzen.