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09.12.2010, 09:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2010, 09:13 von Isolde Richter.)
(09.12.2010, 06:21)Meike schrieb: Könnte es sich auch um Borkenflechte handeln? ...
In diesem Fall muss die Patientin an den Arzt verwiesen werden, da Antibiotika eingesetzt werden.
Liebe Meike,
richtig ist, dass der Patient mit Borkenflechte an den Arzt verwiesen werden muss, weil für den HP Behandlungsverbot besteht, §§ 24, 34 IfSG. Aber auch der Arzt wird bei einer einfachen Borkenflechte nur lokale Antiseptika aufgetragen. Mit Antibiotika wird nur bei schweren Verläufen oder bei gefährdeten Personen behandelt.
Es muss ja bei der Therapie darauf achten, dass man nicht mit "Kanonen auf Spatzen schießt", denn sonst ist nachher der Schaden durch die Therapie größer als er durch die Erkrankung wäre - was meiner Meinung nach bei uns eh ziemlich häufig der Fall ist
ACHTUNG: DIE ANMERKUNG BEZIEHT SICH NUR AUF DIE BORKENFLECHTE!
SIE IST NICHT AUF DEN VORLIEGENDEN FALL BEZOGEN. IN DEN MÖCHTE ICH MICH NÄMLICH NICHT EINMISCHEN. Maja betreut Euch sehr gut!!