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(23.01.2011, 14:29)Caia schrieb: Ganz einfach: Tee aus dem Supermarkt fällt im Normalfall unter das Lebensmittelrecht, Tee aus der Apotheke unter das Arzneimittelrecht.
Ich habe im anderen Thread auch schon verlinkt, setzte es aber hier gerne nochmal rein:
Man unterscheidet hier genauso wieder zwischen Arzneitee und Lebensmittel.
Das heißt, der Tee aus der Apotheke hat Arzneibuchqualität, während der Tee aus dem Supermarkt "nur" nach Lebensmittelrecht geprüft ist.
Hm, mein Tee aus der Drogerie ist Arzneitee. Der hat sogar eine Zulassungsnummer, die ich schon fleißig gegooglet habe
Ich weiß nicht, was Arzneibuchqualität bedeutet bzw. was das jetzt über meinen Arzneitee aussagt.