auch wenn Alexandra schon Bescheid weiß schreibe ich für die anderen folgende Gebühren auf.Sie richten sich für Dortmund nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
Fangen wir mit der Antragsrücknahme oder Verlegung eines Prüftermins an, so sind 40,00 € fällig
Kosten der Überprüfung: 210,00€ für die schriftliche Überprüfung und
für die mündliche Überprüfung 90,00€
Für die Erteilung der Erlaubnis und für die Urkunde 52,00 €
Es werden 39,00€ fällig, wenn die Urkunde versagt wird.
Ausserdem fällt eine Aufwandentschädigung für die vorgeschriebenen Beisitzer an,hier entstehen Kosten in höhe von ca. 100,00€
Wichtig erscheint mir folgendes: "Der Gebührenbescheid ergeht mit der schriftlichen Antragsentscheidung
Das heißt für mich die Gebühren fallen an wenn über den Antrag der Kenntnisüberprüfung positiv entschieden wird.
Oder anders ausgedrückt die Gebühren sind im Voraus zu entrichten
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe