Ringerlösung ist nicht verschreibungspflichtig.
5 %-ige Glukoselösung ist nicht verschreibungspflichtig.
Beim hypoglykämischen Schock dem Patienten solange Bewusstsein vorhanden ist, Glukose oral verabreichen. Ist kein Bewusstsein vorhanden, Glukose i.v. !!! injizieren.
Ringerlösung braucht Ihr beim hypoglykämischen Schock nicht als Erste-Hilfe-Maßnahme geben. Es liegt ja kein Kreislaufversagen vor.
Wenn Ihr dazu noch andere Fragen habt, bitte neuen Thread eröffnen, damit alles schön übersichtlich bleibt.
Ansonsten werde ich Marco bitten, nochmal über diese Antwort zu schauen, wie er das als Rettungsassistent sieht.