und geärgert habe ich mich heute über meinen arbeitskollegen. denn er ist, genauso wie ich, ein rettungsmuckel, aber wie er im buche steht.
und er lehnt die heilpraktikerschiene ab. aber nicht weil er schlechte erfahrungen gemacht hat, wie ich, sondern weil heilpraktiker ja nur eine FORTBILDUNG auf zwei jahre ist und die überhaupt nichts können, zu sagen haben und schon mal nichts dürfen. und ja, wie es bei rettungsmuckel halt so ist, reiten die besonders gern auch auf zugänge drauf rum.
und dabei weiss ich genau, dass da irgendwas im heilpraktiker gesetz drin steht, was arztvorbehalt ist (oder so ähnlich) und über das heilpraktikergesetz geregelt ist und auch die RA's sich danach richten müssen. so haben wir es damals gelernt.
Ziatat: EIN HEILPRAKTIKER DARF JA NICHT EINMAL EINEN ZUGANG LEGEN. DAS IST NÄMLICH KÖRPERVERLETZUNG! ABER EIN RA DARF DAS, WEIL ER DAS GELERNT HAT UND EINE STAATLICHE PRÜFUNG DARÜBER HAT! Zitat ende.
und jetzt soll ich ihm das auch noch alles beweisen, weil er mein VORGESETZTER ist, was 30-stunden-fortbildungen angeht und so weiter.
wie kann man so verbohrt sein?
ich finde das schon nicht mehr als VORurteil, sondern schon als ein VERurteilen.
und das ist nicht fair. vorallem wenn man keine ahnung hat und sich nicht einmal wirklich informieren will.
ist die hp-prüfung denn staatlich anerkannt? denn ich hab da nämlich was gesagt, wo ich mir gar nicht so sicher bin. nur weil er mich so hoch gebracht hat.
und ich ärgere mich immer noch
weil er so unbelehrbar ist und ich mich hab hinreissen lassen.
-zu allem bereit-