Ein HP und ein Tier-HP dürfen freiverkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente verordnen und in ihrer Praxis zur Behandlung vorrätig halten.
Verschreibungspflichtige Medikamente darf der HP und der Tier-HP nicht verordnen. Damit dürfen HP und Tier-HP nur das verordnen, was sich der Patient auch so in der Apotheke besorgen kann.
Notfallmedikamente jeder Art darf der HP in seiner Praxis haben. Im Notfall darf der HP (wie jeder andere auch) verschreibungspflichtige Medikamente am Patienten anwenden, wenn es dazu dient, Schaden vom Notfallpatienten abzuwenden. Nur wo soll er die her haben? Ein großes Problem!
Deshalb wird immer wieder einmal diskutiert, ob man dem HP nicht untersagen sollte, Injektionen (z.B. Vitamin-Präparate) zu setzen, bei denen es zu Unverträglichkeiten kommen kann, denn da der HP dann nicht die erforderlichen Medikamente zur Verfügung hat, kann er auch nicht angemessen reagieren.
LG I. Richter