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Liebe Viktoria,
ich wollte mit meinem Beitrag nur einen kleinen Impuls zum Nachdenken geben.
Ich möchte (und darf vom Gesetz her schon nicht) keine Diagnose auf die Entfernung stellen. Das wäre "Ausübung der Heilkunde im Umherziehen" und kann die Zulassung kosten.
Es wäre auch absolut unverantwortlich. Die Diagnose wird bei einem Patienten nur gestellt, wenn man ihn gesehen (und sich damit z.B. ein Bild über seinen Allgemeinzustand machen kann) und nach vorgegebenen Schema sorgfältig von Kopf-zu-Fuß untersucht hat. Dann werden noch evtl. weitere notwendige Befunde besorgt. Und erst wenn man sich sicher ist, dass man alle notwendigen Infos zur Verfügung hat, dann wird die Diagnose gestellt.
Es besteht sonst eine zu große Gefahr, dass man Wichtiges übersieht.