Es gibt keine klaren Gesetze, die den Heißluftsterilisator verbieten,
aber in den RKI - Richtlinien und im Medizinproduktegesetz sowie der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung wird für das Aufbereiten von
kritischen Medizinprodukten (also wenn Blut- oder Sekretkontakt besteht)
ein validierters Verfahren gefordert.
Bei den validierten Verfahren jedoch findet man keinen
Heißluftsterilisator sondern nur noch
"gespannter Dampf" oder Nichtthermischen Sterilisierverfahren (das wäre
z.B. Gammastrahlen).
Somit ist es in der Verantwortung des "Aufbereiters" welches Verfahren
er einsetzt. Er würde aber im Vorwurfsfall schwer nachweisen können,
dass er auf dem Stand der Technik das Optimale und auch Mögliche gemacht hat, wenn er mit Heißluft statt Autoclav sterilisiert.
Viele Grüße