vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen. Ich habe gelernt, daß ich laut IFSG kein Erregernachweis als HP führen darf. Bezieht sich das nun auf mich selbst, also ich in meinen Räumen oder heißt das auch, daß ich z.B. keine Stuhlprobe einschicken darf um auf Madenwurmbefall zu prüfen? (auch wenn bei speziell Madenwürmern das nicht so viel Sinn macht...) D.h. dann dürfte auch kein Labor im Auftrag eines His prüfen?
LG
Esther
Esther
Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace