war mir nicht sicher ob ich die Frage unter Gesetz oder Infektionskrankheiten platzieren soll...
Bin im Skript über das Meldepflicht und Behandlungsverbot der Keratokonjunktivitis epidemica gestolpert. Es steht im Skript, daß der HP keine Meldepflicht hat, sondern nur der Arzt bei Erregernachweis laut §7 des IfSG. So weit so gut. Dann steht unter Behandlungsverbot: Behandlungsverbot besteht für HP (...) gem §§ 8 und 7 IfSG.
Warum §8? Müsste es nicht eigentlich gem. §§ 7 und 24 heißen? §8 sagt doch nur etwas über die Meldepflicht aus, oder steh ich jetzt hier völlig auf dem Schlauch?
LG
Esther
Esther
Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace