Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Keratokonjunktivitis epidemica
#1
Hallo ihr Lieben,
war mir nicht sicher ob ich die Frage unter Gesetz oder Infektionskrankheiten platzieren soll...
Bin im Skript über das Meldepflicht und Behandlungsverbot der Keratokonjunktivitis epidemica gestolpert. Es steht im Skript, daß der HP keine Meldepflicht hat, sondern nur der Arzt bei Erregernachweis laut §7 des IfSG. So weit so gut. Dann steht unter Behandlungsverbot: Behandlungsverbot besteht für HP (...) gem §§ 8 und 7 IfSG.
Warum §8? Müsste es nicht eigentlich gem. §§ 7 und 24 heißen? §8 sagt doch nur etwas über die Meldepflicht aus, oder steh ich jetzt hier völlig auf dem Schlauch?
LG
Esther
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
Antworten Zitieren
#2
8 wird eigentlich doch nur im Zusammenhang mit 6 genannt. Vielleicht ein Druckfehler
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#3
Bei mir steht §7 und §24.
Liebe Grüße
Tina
Antworten Zitieren
#4
(hä? Wat fürn Ding? also Krankheiten gibt es... Die kann man ja nicht mal aussprechen, geschweige denn ohne abzugucken schreiben. Da muss jemand verdammt lange weile gehabt haben *g* )
in omnia paratus
-zu allem bereit-
Antworten Zitieren
#5
Im Prinzip sind §§ 24, 8, 7 IfSG wichtig.

§ 24: spricht das Behandlungsverbot aus
§ 8: regelt wer in welchem Fall melden muss (Der HP im Fall der Krankheiten des § 6)
§ 7: listet auf, welche Erreger vom Arzt bei Nachweis zu melden sind.

Aber bei der Keratokonjunktivitis epidemica stützt sich das BV auf §§ 24, 7 IfSG, da hast Du recht, liebe Esther.



GLG Isolde
Antworten Zitieren
#6
Lieben Dank,
dann änder ich das bei mir ab :-). ... Dann hab ich ja doch ein wenig vom Gesetz verstanden :-)
LG
Esther
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: