SporttherapeutIn darf sich nur nennen, wer diese Erlaubnis durch eine Ausbildung an einer Hochschulstudium erworben hat. Das was der/die SporttherapeutIn darf ist fest umrissen. Sie darf keinesfalls die "allgemeine Heilkunde" ausüben, wie ein Arzt oder HP.
Der Begriff "Sport-Heilpraktiker" darf nicht verwendet werden.
Dieser Begriff wurde schon mehrfach abgemahnt. Lasst Euch nicht verwirren, wenn manche Institute mit diesem Begriff trotzdem werden. Vieles was gemacht wird, ist nicht rechtens.
Grundsätzlich gilt die Regel, dass sich nur der "Therapeut" nennen darf, der auch therapieren darf. So darf man sich z.B. nicht Atemtherapeut nennen, vor allem nicht, wenn man weder Arzt noch HP ist.
Auf das Praxisschild gehört deshalb:
Vorname Nachname
HeilpraktikerIn
Sporttherapie
(also genauso wie es Kerstin richtig geschrieben hat).