Habe gerade nochmal ne kleine Korrektur oben bei der Therapie von einer Hypoglykämie vorgenommen.
Was mich jetzt nur mal interessieren würde, da ich hier gerade gelesen habe das G40 verschreibungspflichtig ist und es dadurch nicht vom HP verabreicht werden darf. Wie würde es denn in meinem Fall (Rettass u HP-Anwärter) bei der Amtsarztprüfung aussehen, wenn ich ihm dieses oben genannte Vorgehen bei der Hypoglykämie schildern würde? Rein rechtlich besteht ja im Fall einer Hypoglykämie ein Notfall und damit könnte sich der HP bei der Gabe von Glukose 40% i.V. ja auf den "§34 StGB rechtfertigenden Notstand" berufen, somit handelt er ja nicht strafbar.
Nur wie sehen das die Amtsärzte bei der Prüfung?
Lg Michl