(22.03.2012, 10:48)mirjamfi schrieb:(22.03.2012, 10:19)Isolde Richter schrieb: Wie in der Lerngruppe "Gesetzeskunde" heute besprochen, sammeln in diesem Thread:
1. Was darf der HP?
.....
...
2. Was darf der HP nicht?
Nach dem Arzneimittelgesetz:
1.Verbot der Abgabe von Arzneimitteln ohne Erlaubnis Ausnahme Muster
2.Verbot.der berufsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln zum Zweck der Abgabe an dritte,sprich Mitgabe für Zuhause
Ausnahme direkte Verabreichung in der Praxis..
3.keine Verscheibungspflichtigen Medikamente, und BTM ( BtMG)verordnen
Ausnahme Schlafmohn ab D4 und Opium ab D6 in Homöopatischer Verreibung
4. Keine Geschlechtskrankheiten untersuchen
Bitte immer kopieren und erweitern.
Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!
Ps Ich hab mal damit angefangen, weil ich mich da am besten auskenne
LG Mirjam
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!