(27.03.2012, 21:43)kleine elfe schrieb: Auch Rettungsassistenten sind nur bedingt in der Lage, ein EKG zu lesen.
Wie man ja letzhin aus der Fachpresse entnehmen konnte, sind auch die Ärzte nur bedingt in der Lage EKG, Röntgen, Ultraschall richtig zu interpretieren. Vor einiger Zeit wurde eine entsprechende Untersuchung an einer Klinik hier in Freiburg gemacht. Es waren mal grade 2 Ärzte, die da wirklich gute Fähigkeiten hatten. Die anderen hatten selbst Krebserkrankungen nicht erkannt.
Die von Dir zitierte Sorgfaltspflicht trifft HPs und Ärzte gleichermaßen.
Und liebe Antje,
es war ja nicht die Fragen, ob diese Untersuchung beim Herzinfarkt sinnvoll und ausreichend ist. Die Frage war, ob ein HP, diese Untersuchung durchführen darf.
Und er darf diese Untersuchung durchführen.
Und da ändert es auch nichts, wenn einige Amtsärzte andere Meinung sein sollten.
Wenn jemand sagt, ein HP darf diese oder jene Untersuchung nicht ausführen, dann bittet man am besten darum, dass einem das Gesetz genannt wird, in dem dieses Verbot ausgesprochen wird, damit man es nachlesen kann. Mir ist kein Gesetz bekannt, das ein solches Verbot ausspricht - aber ich lasse mich gerne belehren.
Das Gesetz über die Sorgfaltspflicht begründet allerdings ein solches Verbot nicht.