man sollte es eigentlich meinen, aber so ist es nicht.
Man hat kein Recht der anderen körperlich am gehen hindern. Die Frage kommt immer mal wieder in Prüfungen, der Amtsarzt will dann hören, das man sofort die Polizei ruft und mit dem Handy in der Hand dem Patienten hinterher läuft um die Polizei auf dem Laufenden zu halten oder einen Notarzt rufen zu können.
Die Polizei ist die einzige Instanz die jemanden (vorübergehend) in Gewahrsam nehmen kann, auch Rettungssanitäter dürfen niemanden festhalten und die geraten erstaunlich oft in solche Situationen.
Ihr habt aber gut Chancen den Patenten bis zum Eintreffen der Polizei vom Selbstmord ab zu halten, da jemand der wirklich sterben will sich einfach umbringt und nicht direkt vor dem Versuch noch jemanden informiert, der Ihn zurückhalten könnte. Jemand der so etwas tut will meistens eher Hilfe als wirklich sterben.
Iris