Selbst würde ich vorschlagen, wirklich "nur" den Notarzt bzw. Polizei zu verständigen und denjenigen in ein Gespräch verwickeln, über Probleme sprechen zu lassen.
Alles andere kann einem selbst zur Last gelegt werden, da Freiheitsentzug.
Selbst bei mir auf der Arbeit informieren wir "nur" den Arzt und bitten lediglich den Patienten darum nicht die Station zu verlassen.
Anders sieht es aus, wenn jemand sich aus Fenster stürzen will oder vors Auto rennen möchte, also aktiv wird. Da greift man natürlich ein. Sonst heißt es womöglich unterlassene Hilfleistung.
LG Doreen