Ich habe mich ja jetzt schon ein bissel auf meine baldige Prüfung vorbereitet und das so gelernt, daß, wenn wir einen Patient in der Praxis haben der in suizidaler Absicht ist und Hilfe ablehnt, sollen wir den sozialpsychiatrischen Dienst (SPD) verständigen.
Die Nummer des SPD sollte gut sichtbar in der Praxis aufgehängt sein.
Der SPD kommt umgehend in die Praxis und darf dort den Patienten behandeln, z.B. durch Gespräche und Medikamente, wenn er dadurch eine Zwangseinweisung verhindern kann.
Ist der SPD nicht erreichbar, verständigt man die Polizei und diese bringt einen Psychiater mit.
Wenn der Patient alle Hilfe ablehnt kommt es zur Zwangseinweisung, wobei die gesetzlichen Bestimmungen verschieden sind.
Für den Fall, daß ich jemand sehe der von der Brücke springen will, rufe ich gleich die Polizei!
Das war der Mainzer Standard zu der Frage, was machen Sie wenn Sie in der Praxis einen Patient mit suizidaler Absicht haben....!
Natürlich ohne Gewähr für die anderen Gesundheitsämter...
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LG, Steffi
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