(05.04.2012, 19:43)wernerbergner schrieb: Hallo ihr Lieben und an einen Suizid gewöhnten Mitschreibe/innen hier,
wer von den schreibenden Schüler und Schülerinnen hat schon ein mal in seiner beruflichen Praxis und Einrichtung einen Suizid bewust erlebt und war an den Folgen daraus beteiligt,bitte melden,bei den Anderen ist es eher theoretisches Wissen!
Hallo Werner,
das Problem ist, dass wir genau dieses theoretische Wissen parat haben müssen in der Prüfung, sei es noch so an den Haaren herbeigezogen und völlig praxisfremd.
Was ich in der Praxis machen muss, das weiß ich sowieso, das bereitet mir überhaupt kein Problem.

Auch vor irgendwelchen Folgen hab ich keine Angst.
Aber was so ein Amtsarzt hören will bei einer akuten Gefährdung eines Patienten, das ist mir immer noch nicht klar.
Was mach ich denn theoretisch, wenn ein Patient, der evtl. sogar noch desorientiert ist, aus dem Fenster springen will?
Ist ja auch eine Form der Androhung von Suizid.
Lass ich den in der Prüfung dann springen weil ein Patient nach dem Gesetz ein Recht auf Suizid hat, so wie Isolde es geschrieben hat?
Bis die Polizei und der NA da ist, liegt der vielleicht längst unten.
LG
Antje