In dem Fall, den Iris anfänglich geschildert hat, ist es wohl mehr als eindeutig.
Solange jemand "nur" uns gegenüber äußert, dass er Suizid begehen möchte, darf ich ihn nicht einfach festbinden oder einsperren.
Das bei einer solchen Äußerung unsere Alarmglocke läuten sollten, muss ich aber nicht erwähnen.
Anders sieht es aus, wenn derjenige aktiv wird. Bsw. er zieht ne Pistole aus der Tasche oder ein Messer oder er geht zum Fenster der Praxis und will dieses öffnen um zu springen.
Hier darf ich sehr wohl eingreifen.
Patenkind von Patrizia
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora