(06.04.2012, 10:19)TinaV schrieb: Ich meine gelesen zu haben, das ich mich als HP schon strafbar mache, wenn ich z.B. ein Btm-Medikament aufschreibe...unabhängig davon, das der Apotheker es nicht aushändigen darf. Ob es bei den rezeptpflichtigen Arzneien genauso ist...???
Ich kann mir nicht vorstellen, daß man sich strafbar macht, nur weil man etwas auf einen Zettel schreibt. Bei BtM ist die Sache nochmal anders, da braucht man nämlich auch spezielle Rezepte, die nur von der Bundesopiumstelle an berechtigte Ärzte ausgegeben werden.
Strafbar macht sich meines Wissens nach nur die Apotheke, wenn sie ein Arzneimittel ohne korrekte Verordnung abgibt, daher passen wir auch auf wie die Schießhunde
Caia
Vos qui transitis...