bei all diesen Fragen geht es vornehmlich um die Werbung für eine Heilbehandlung mittels einer bestimmten Therapiemethode.
Ihr könntet evtl. eine Abmahnung bekommen, wenn Ihr damit werbt, dass Ihr Krankheiten ausschließlich mit Bachblüten behandelt, da für Bachblüten keine therapeutische Wirkung nachgewiesen ist.
Bei homöopathischen Mitteln kann das nicht passieren (s.o.), weil diese als Arzneimittel zugelassen sind (nicht aber Bachblüten).
Für Diäten gelten gesonderte Bestimmungen (s. tini81)
Der (unterstützende) Einsatz von Bachblüten (oder Reiki) in der Behandlung stellt hingegen kein Problem dar.
Therapiemethoden (wie Reiki oder Hydro-Therapie) sind nicht zulassungspflichtig.