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(08.01.2012, 12:05)esther76 schrieb: Also darf ich als HP keine Stuhlprobe/ Blutprobe zum Erregernachweis bei Verdacht beim Patienten auf Würmer/ andere Erreger einschicken (Bei Echinokkokose sowieso nicht da IFSG) richtig? Also auch bei Erregern, die nicht unter das IFSG fallen.
Liebe Esther,
leider habe ich Deine Frage erst heute entdeckt:
Du hast recht, da § 2 IfSG auch Parasiten als Erreger betrachtet, darf der HP diesen Nachweis nicht führen.
Liebe Muckeline,
Du brauchst Dir die Erreger nicht im Einzelnen zu merken, denn als HP führst Du keinen Erregernachweis (nach § 44 IfSG verboten). Deshalb überweist Du den Patienten bei einem entsprechenden Verdacht auf eine bestimmte Krankheit (nicht auf einen entsprechenden Erreger) an den Arzt.
Das heißt, Du musst die Erkrankungen gut kennen, die für den HP mit Behandlungsverbot belegt sind - musst aber nicht den Namen des Erregers kennen.